Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsbedingungen für Websites, Automatisierungen, KI-Lösungen und laufende Betreuung.
Stand: 2. August 2026. Vertragspartner des Kunden ist die natürliche oder juristische Person, die in der individuellen Offerte oder im Vertrag als Anbieter unter der Marke Varelor bezeichnet wird.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für sämtliche von Varelor angebotenen Leistungen, insbesondere Digital Reviews und Analysen, Konzeption, Gestaltung, Entwicklung und Überarbeitung von Websites und Landingpages, SEO-Grundoptimierungen, Geschäftsprozess-Automatisierungen, technische Integrationen, KI-gestützte Assistenten und Workflows, Hosting, Betrieb, Wartung, Care- und Supportleistungen sowie weitere ausdrücklich vereinbarte digitale Dienstleistungen.
Die AGB richten sich in erster Linie an Unternehmen und Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handeln. Handelt ein Kunde als Konsument, bleiben zwingende gesetzliche Schutzbestimmungen vorbehalten.
Die individuelle Offerte, der Projektvertrag und ausdrücklich bestätigte Leistungsbeschreibungen gehen diesen AGB vor. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Varelor ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Website, Anfragen und Vertragsschluss
Die Website von Varelor dient der Präsentation und der unverbindlichen Kontakt- beziehungsweise Projektanfrage. Veröffentlichte Leistungen, Pakete, Preise, monatliche Gebühren und Zeitangaben sind keine verbindlichen Angebote. Als «ab» bezeichnete Preise sind unverbindliche Ausgangspreise für einen begrenzten Grundumfang.
Eine Anfrage über die Website, per E-Mail, telefonisch oder über einen anderen Kontaktweg begründet noch kein Vertragsverhältnis. Ein Vertrag kommt zustande, wenn Varelor dem Kunden eine individuelle Offerte oder einen Vertrag übermittelt und der Kunde diese beziehungsweise diesen ausdrücklich in Textform, insbesondere per E-Mail, oder durch Unterzeichnung annimmt.
Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden AGB werden dem Kunden vor der Annahme zur Verfügung gestellt und bilden bei entsprechender Zustimmung Bestandteil des Vertrags.
3. Leistungsumfang und Rangfolge der Unterlagen
Massgeblich für Art, Umfang und Grenzen der Leistungen sind die individuelle Offerte, der Vertrag, das bestätigte Briefing und allfällige schriftlich bestätigte Ergänzungen. Leistungen, Funktionen oder Ergebnisse, die darin nicht aufgeführt sind, sind nicht geschuldet.
Varelor darf die vereinbarte technische oder gestalterische Umsetzung anpassen, sofern dies aus fachlichen Gründen erforderlich ist, der vereinbarte Zweck erhalten bleibt und dem Kunden keine wesentlichen Nachteile entstehen.
Varelor schuldet eine sorgfältige und fachgerechte Leistung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine bestimmte Anzahl Anfragen, keine Umsatzsteigerung, keine bestimmte Zeit- oder Kosteneinsparung und keine bestimmten Suchmaschinenplatzierungen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.
Der kostenlose Varelor Digital Review ist eine kompakte Erstanalyse auf Basis öffentlich zugänglicher und vom Kunden bereitgestellter Informationen. Er ersetzt keine vollständige Unternehmens-, Rechts-, Datenschutz-, Sicherheits- oder Digitalisierungsberatung.
4. Projektablauf und Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt Varelor alle für das Projekt erforderlichen Informationen, Inhalte, Bilder, Logos, Zugangsdaten, Freigaben und Ansprechpersonen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung. Er prüft Entwürfe, Inhalte und Funktionen innerhalb der im Projektplan oder in der Anfrage genannten Fristen und gibt Rückmeldungen möglichst gesammelt und eindeutig ab.
Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand, die durch verspätete, unvollständige oder nachträglich geänderte Mitwirkung des Kunden entstehen, können zu einer angemessenen Verschiebung des Zeitplans und zu einer zusätzlichen Vergütung führen. Varelor weist den Kunden vor kostenpflichtigen Zusatzarbeiten auf den voraussichtlichen Mehraufwand hin.
Bleibt eine erforderliche Mitwirkung trotz Erinnerung aus, darf Varelor die Arbeiten bis zur Nachholung aussetzen. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
5. Korrekturrunden und Änderungswünsche
Die Anzahl der enthaltenen Korrekturrunden ergibt sich aus der Offerte oder dem gewählten Paket. Eine Korrekturrunde umfasst eine konsolidierte Rückmeldung des Kunden zum jeweils vorgelegten Stand.
Änderungen, neue Funktionen, zusätzliche Seiten, neue Gestaltungsrichtungen oder sonstige Wünsche ausserhalb des vereinbarten Umfangs gelten als Zusatzleistungen. Sie werden vor der Umsetzung separat bestätigt und können Preis und Zeitplan verändern.
6. Termine und Veröffentlichung
Terminangaben sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Andernfalls handelt es sich um realistische Planwerte. Termine setzen voraus, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt.
Varelor veröffentlicht eine Website erst nach den vereinbarten Freigaben und nach Erfüllung der fälligen Zahlungspflichten. Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, dass die von ihm freigegebenen Inhalte sachlich und rechtlich verwendet werden dürfen.
7. Preise, Drittanbieter-Kosten und Mehrwertsteuer
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Preisangaben auf der Website sind unverbindliche Ausgangs- oder Richtpreise. Massgeblich ist die individuelle Offerte.
Domain-, Hosting-, Lizenz-, Plugin-, Schrift-, Bild-, Software-, API-, Modell-, Automationsplattform-, E-Mail-, CRM-, Speicher-, Nutzungs- und sonstige Drittanbieter-Kosten sind nur enthalten, wenn dies in der Offerte ausdrücklich erwähnt wird. Preisänderungen von Drittanbietern liegen ausserhalb des Einflussbereichs von Varelor.
Eine allfällige Mehrwertsteuer wird nur erhoben und ausgewiesen, wenn und soweit sie gesetzlich geschuldet ist. Die Offerte und Rechnung zeigen den jeweils massgeblichen Steuerstatus.
8. Rechnungsstellung und Zahlung
Der Zahlungsplan, eine allfällige Anzahlung und die Fälligkeit ergeben sich aus der Offerte oder dem Vertrag. Fehlt eine besondere Regelung, sind Rechnungen innerhalb von zehn Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug darf Varelor nach schriftlicher Erinnerung weitere Arbeiten, Veröffentlichungen, Übergaben und nicht zwingend geschuldete Supportleistungen bis zur vollständigen Zahlung aussetzen. Gesetzliche Verzugsfolgen bleiben vorbehalten.
Eine Verrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
9. Prüfung, Abnahme und Mängel
Nach Mitteilung der Fertigstellung prüft der Kunde die vereinbarten Leistungen innerhalb von zehn Arbeitstagen. Er meldet erkennbare Mängel in Textform und beschreibt sie so konkret wie möglich.
Geringfügige Abweichungen, welche die vertragsgemässe Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigen, hindern die Abnahme nicht. Nutzt oder veröffentlicht der Kunde die Leistung produktiv, gilt sie grundsätzlich als abgenommen, soweit keine ausdrücklich vorbehaltenen Mängel bestehen.
Bei berechtigten Mängeln erhält Varelor zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist. Keine Mängelansprüche bestehen für Probleme, die durch Änderungen des Kunden oder Dritter, unsachgemässe Nutzung, nicht freigegebene Systemänderungen, externe Dienste oder Umstände ausserhalb des Verantwortungsbereichs von Varelor verursacht wurden.
10. Nutzungsrechte und Arbeitsergebnisse
Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde an den individuell für ihn erstellten und final übergebenen Arbeitsergebnissen die in der Offerte vereinbarten Nutzungsrechte. Fehlt eine besondere Regelung, erhält er ein zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten geschäftlichen Zweck.
Vorbestehende oder wiederverwendbare Komponenten, Bibliotheken, Designsysteme, Methoden, Vorlagen, Werkzeuge, Codebausteine, Know-how, interne Prozesse und nicht kundenspezifische Bestandteile bleiben bei Varelor beziehungsweise beim jeweiligen Rechteinhaber. Der Kunde erhält daran das für die vertragsgemässe Nutzung erforderliche Recht.
Für Software, Schriften, Bilder, Plugins, APIs und weitere Inhalte Dritter gelten zusätzlich deren Lizenz- und Nutzungsbedingungen. Offene Arbeitsdateien, Rohentwürfe, nicht verwendete Varianten und interne Dokumentationen werden nur übergeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Varelor darf ein Projekt nur mit Zustimmung des Kunden als Referenz nennen oder öffentlich zeigen. Vertrauliche Informationen und nicht veröffentlichte Inhalte werden nicht verwendet.
11. Vom Kunden bereitgestellte Inhalte
Der Kunde bestätigt, dass er über die erforderlichen Rechte an allen bereitgestellten Texten, Bildern, Logos, Marken, Videos, Daten und sonstigen Materialien verfügt und deren Verwendung keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde stellt Varelor von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Verwendung der vom Kunden gelieferten Inhalte entstehen.
Varelor darf offensichtlich rechtswidrige, irreführende, diskriminierende oder sicherheitsgefährdende Inhalte ablehnen.
12. Domain, Hosting und externe Dienste
Domain und Hosting werden nach den Anforderungen des Projekts ausgewählt. Soweit möglich und sinnvoll, werden Domain und zentrale Drittanbieter-Konten auf den Namen des Kunden registriert. Eigentum, Zugänge, Kosten und Verantwortlichkeiten werden in der Offerte oder Übergabe dokumentiert.
Varelor haftet nicht für Ausfälle, Änderungen, Preisentwicklungen, Datenverluste oder Leistungseinschränkungen externer Anbieter, soweit Varelor diese nicht schuldhaft verursacht hat. Verfügbarkeit, Support und Kündigung solcher Dienste richten sich zusätzlich nach den Bedingungen des jeweiligen Anbieters.
Die rechtzeitige Verlängerung von Domain, Hosting und Lizenzen liegt beim Kunden, sofern Varelor diese Aufgabe nicht ausdrücklich im Rahmen eines Care- oder Hostingvertrags übernommen hat.
13. SEO, Performance, Browser und Integrationen
SEO- und Performance-Leistungen werden nach dem vereinbarten Umfang und dem Stand der Technik umgesetzt. Suchmaschinen, Browser, Endgeräte, Plattformen und Drittanbieter können ihre Systeme jederzeit ändern. Varelor garantiert deshalb keine dauerhafte identische Darstellung auf jeder zukünftigen Systemversion, keine bestimmte Ladezeit und keine Rankings.
Schnittstellen, Kontaktformulare, Buchungssysteme, Karten, Analysewerkzeuge und andere externe Integrationen können von Drittanbietern abhängig sein. Funktionsänderungen dieser Anbieter nach der Abnahme gelten nicht automatisch als Mangel der ursprünglichen Leistung.
14. Automatisierungen und Schnittstellen
Automatisierungen werden für die in der Offerte beschriebenen Abläufe, Systeme, Datenfelder und Auslöser eingerichtet. Voraussetzung sind die technische Machbarkeit, kompatible Schnittstellen sowie gültige Zugänge, Berechtigungen und Lizenzen. Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Daten, Regeln und Freigaben verantwortlich.
Automatisierte Abläufe können von externen Plattformen, E-Mail-Diensten, Kalendern, Tabellen, CRM-Systemen, APIs oder weiteren Drittsystemen abhängen. Änderungen, Limits, Ausfälle oder Sicherheitsvorgaben solcher Systeme können Anpassungen erforderlich machen. Zusätzliche Schnittstellen, Verarbeitungsschritte, Sonderfälle oder nachträgliche Systemänderungen sind nur geschuldet, wenn sie vereinbart wurden.
Automatisierungen werden anhand definierter Testfälle geprüft. Eine unterbrechungsfreie Verarbeitung, die Erkennung jedes denkbaren Sonderfalls oder eine vollständige Vermeidung manueller Kontrollen kann nicht garantiert werden. Der Kunde meldet erkannte Fehlfunktionen zeitnah und hält angemessene Kontroll- und Ersatzprozesse bereit, soweit dies für seinen Geschäftsbetrieb erforderlich ist.
15. KI-Lösungen und menschliche Kontrolle
Umfang, Wissensquellen, zulässige Eingaben, Nutzungslimits, Schnittstellen und vorgesehene Kontrollen einer KI-Lösung ergeben sich aus der individuellen Offerte. KI-Systeme erzeugen Ergebnisse probabilistisch. Inhalte können unvollständig, unzutreffend oder ungeeignet sein; eine vollständige Fehlerfreiheit oder eine bestimmte Genauigkeit wird nicht zugesichert.
Der Kunde prüft KI-generierte Ergebnisse vor deren geschäftlicher Verwendung durch eine geeignete Person. Ein automatischer Versand an Dritte oder eine ausschliesslich automatisierte Entscheidung mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart, technisch abgesichert und datenschutzrechtlich zulässig ist.
Ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung sind KI-Lösungen nicht für medizinische, rechtliche, finanzielle, sicherheitskritische oder vergleichbar folgenreiche Entscheidungen bestimmt. Externe Modell- und API-Anbieter können Modelle, Funktionen, Preise, Richtlinien und Verfügbarkeiten ändern. Daraus erforderliche Anpassungen werden nach vorgängiger Information separat offeriert, sofern sie nicht vom vereinbarten Betreuungspaket umfasst sind.
16. Betrieb, Care, Wartung und Support
Umfang, Infrastruktur, Nutzungskontingente, Überwachung, Backups, Reaktionszeiten und Vergütung von Hosting-, System-Care-, Wartungs- und Supportleistungen richten sich nach dem gewählten Paket oder der individuellen Vereinbarung. Reaktionszeiten sind keine garantierten Lösungszeiten, sofern kein besonderes Service Level vereinbart wurde.
Laufende Care-Verträge sind ohne anderslautende Vereinbarung monatlich kündbar. Die Kündigung erfolgt in Textform und muss spätestens fünf Kalendertage vor Beginn der nächsten Abrechnungsperiode eingehen. Nicht genutzte Änderungszeit und nicht verbrauchte Nutzungskontingente werden nicht auf spätere Monate übertragen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Aussergewöhnlich hohe Nutzung, zusätzliche Benutzer, neue Funktionen, besondere Schnittstellen, umfangreiche technische Störungen sowie Probleme durch externe Anbieter oder Eingriffe Dritter sind nicht automatisch im monatlichen Paket enthalten und werden nach vorgängiger Information separat verrechnet. Varelor darf ein System vorübergehend einschränken, wenn dies zur Abwehr akuter Sicherheitsrisiken, zur Verhinderung missbräuchlicher Nutzung oder zum Schutz von Daten und Infrastruktur erforderlich ist; der Kunde wird soweit möglich informiert.
17. Projektabbruch und ausserordentliche Beendigung
Beendet der Kunde ein begonnenes Projekt ohne von Varelor zu vertretenden wichtigen Grund, sind die bis dahin erbrachten Leistungen, reservierten und nicht anderweitig nutzbaren Aufwände sowie nicht stornierbare Drittanbieter-Kosten zu vergüten. Bereits geleistete Zahlungen werden angerechnet.
Beide Parteien dürfen den Vertrag aus wichtigem Grund beenden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei trotz angemessener Nachfrist wesentliche Vertragspflichten verletzt, fällige Zahlungen nicht leistet oder die notwendige Zusammenarbeit dauerhaft verweigert.
18. Mitarbeitende, Partner und KI-Werkzeuge
Varelor darf geeignete Mitarbeitende, spezialisierte Partner oder Unterauftragnehmer einsetzen und bleibt gegenüber dem Kunden für die vertragsgemässe Leistung verantwortlich. Vertrauliche Informationen werden nur soweit erforderlich und unter angemessenen Schutzpflichten weitergegeben.
Varelor kann digitale und KI-gestützte Werkzeuge für Recherche, Strukturierung, Entwürfe, Codeunterstützung, Dokumentation und Qualitätssicherung einsetzen. Arbeitsergebnisse werden menschlich geprüft. Vertrauliche oder personenbezogene Kundendaten werden nicht ohne erforderliche Rechtsgrundlage, angemessene Schutzmassnahmen oder eine entsprechende Vereinbarung in externe KI-Systeme eingegeben.
19. Vertraulichkeit, Datenschutz und Kundendaten
Beide Parteien behandeln nicht öffentliche geschäftliche, technische und persönliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmässig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
Die Bearbeitung personenbezogener Daten durch Varelor richtet sich nach der Datenschutzerklärung und dem anwendbaren Datenschutzrecht. Soweit für ein Kundenprojekt erforderlich, wird eine separate Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung abgeschlossen.
Bestimmt der Kunde Zweck und Mittel der Bearbeitung von Personendaten in einem von Varelor betriebenen System, bleibt der Kunde grundsätzlich Verantwortlicher und Varelor bearbeitet die Daten im vereinbarten Umfang als Auftragsbearbeiter. Der Kunde stellt die Rechtmässigkeit seiner Datenerhebung, Informationspflichten, Zugriffsberechtigungen und Weisungen sicher. Besonders schützenswerte Personendaten, Berufsgeheimnisse oder Daten mit erhöhtem Schutzbedarf dürfen nur nach vorgängiger ausdrücklicher Vereinbarung und Festlegung geeigneter Schutzmassnahmen verarbeitet werden.
20. Haftungsbeschränkung
Varelor haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit auf den direkten, vorhersehbaren Schaden und höchstens auf das Nettohonorar des betroffenen Einzelauftrags beschränkt.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, verlorene Geschäftschancen sowie Datenverluste ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Schäden an Leben und Gesundheit sowie andere zwingende gesetzliche Ansprüche.
Der Kunde ist für angemessene eigene Datensicherungen verantwortlich, sofern Backups nicht ausdrücklich als Leistung von Varelor vereinbart wurden.
21. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungsausfälle aufgrund von Ereignissen, die sie trotz angemessener Sorgfalt nicht verhindern kann. Dazu gehören insbesondere Naturereignisse, Krieg, behördliche Massnahmen, grossflächige Strom- oder Netzausfälle, Arbeitskämpfe, Cyberangriffe auf Drittinfrastrukturen und erhebliche Störungen externer Plattformen. Die betroffene Partei informiert die andere Partei so früh wie zumutbar.
22. Kommunikation und Erklärungen
Vertraglich relevante Mitteilungen, Freigaben, Änderungswünsche und Kündigungen können in Textform erfolgen, insbesondere per E-Mail an die zuletzt bekannt gegebene Kontaktadresse. Der Kunde hält seine Kontaktangaben aktuell.
23. Änderungen dieser AGB
Für neue Projekte gilt die bei Vertragsschluss bereitgestellte Fassung. Änderungen für bereits abgeschlossene Einzelprojekte bedürfen der Zustimmung beider Parteien.
Bei laufenden Care- oder Supportverträgen darf Varelor die AGB aus sachlichem Grund für die Zukunft anpassen. Der Kunde wird rechtzeitig in Textform informiert und kann den laufenden Vertrag vor Inkrafttreten der Änderung auf den betreffenden Zeitpunkt kündigen.
24. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz beziehungsweise Wohnsitz des in der Offerte bezeichneten Anbieters. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere für Konsumenten, bleiben vorbehalten.
25. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien ersetzen die betreffende Bestimmung durch eine zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
Bei Widersprüchen zwischen Sprachfassungen ist die deutsche Fassung massgebend.